Ihre Rechte als Bahnreisender in der Europäischen Union
Ihre gesetzlichen Rechte als Fahrgast bei Bahnreisen in der EU sind in der Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr 2007 (EG) Nr. 1371/2007 (RPRR) festgelegt.
Diese Verordnung deckt Sie bei Verspätungen oder Annullierungen von Zugfahrten ab und gewährt Ihnen gesetzliche Fahrgastrechte.
Einen vollständigen Überblick über Ihre Fahrgastrechte im europäischen Bahnverkehr finden Sie hier, wir haben die wichtigsten Punkte jedoch im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Die Grundregeln
Gemäß der Verordnung müssen alle EU-Zugbetreiber:
- Punkt-zu-Punkt-Tickets, durch Fahrkarten und Sitzplatzreservierungen anbieten
- Die Anforderungen der Haftungspflicht für Fahrgäste und deren Gepäck erfüllen, einschließlich aller Verpflichtungen zur persönlichen Sicherheit der Fahrgäste
- Ein Mindestmaß an Versicherung für ein Eisenbahnunternehmen anbieten
- Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen Beförderungsrechte gewähren und Angaben zur Zugänglichkeit von Zugverbindungen machen
Zugbetreiber, sowie Fahrkartenanbieter wie Trainline, müssen Fahrgäste über ihre Rechte informieren, die im Folgenden beschrieben werden:
Rechte für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität:
Zugbetreiber müssen Passagieren mit Mobilitätseinschränkungen folgendes ermöglichen:
- Dienstleistungszugang
- Auf Anfrage, Informationen über die Zugänglichkeit von Zugverbindungen, sowie kostenlose Hilfe beim Einsteigen, während des Bordaufenthalts und beim Aussteigen gewähren. Kunden müssen diese Hilfe mindestens 48 Stunden, bevor benötigt, anfordern.
Bahnbetreiber müssen ebenfalls Verantwortung für (vollständigen oder teilweisen) Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderen speziellen Ausrüstungen übernehmen, die von Personen mit eingeschränkter Mobilität benutzt werden und vom Unternehmen verursacht wurden.
Vor und während Ihrer Zugfahrt haben Sie Anspruch auf Informationen über:
- Die schnellsten und günstigsten Reisemöglichkeiten
- Anschlussverbindungen
- Zugänglichkeit und Fahrradtransport
- Sitzplätze (Raucher- und Nichtraucherabteile und eventuelle Schlafwägen)
- Fahrkartenklassen (z. B. Erste Klasse)
- Ausfälle, Verzögerungen und Verspätungen (einschließlich nächster Züge und voraussichtlicher Ankunftszeiten)
- Bordservice (einschließlich Toiletten und Erfrischungen)
- Verlorenes Gepäck und Beschwerden
- Sicherheitshinweise
Fahrradtransport
Bahnunternehmen können (nach eigenem Ermessen) die Mitnahme von Fahrrädern im Zug gestatten, sofern diese leicht zu handhaben sind und keine Probleme für andere Fahrgäste verursachen. Möglicherweise müssen Sie vor der Reise einen Platz für Ihr Fahrrad reservieren.
Unterbrechungen/Verspätungen
Wenn Sie von einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr betroffen sind, haben Sie Anspruch auf::
- Volle Erstattung für den betroffenen Teil Ihrer Reise; oder
- Ihre Reise zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem günstigeren, späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
Entschädigung
Wenn Sie Ihre Reise trotz einer Verspätung fortsetzen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Mindestentschädigung bei Verspätungen beträgt:
- 25 % des Ticketpreises bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten;
- 50% des Ticketpreises bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten.
Ihre Entschädigung wird Ihnen innerhalb eines Monats ab dem Datum Ihres Antrags auf demselben Weg zurückerstattet, auf dem Sie Ihre Tickets gekauft haben.
Unterstützung im Falle einer Verspätung/Annulierung
Zugbetreiber müssen Sie über Zugverspätungen und -ausfälle informieren, sobald Informationen verfügbar sind.
Wenn Sie von einer Verspätung von mindestens 60 Minuten betroffen sind, muss das Verkehrsunternehmen Ihnen kostenlose Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anbieten. Wenn Sie wegen der Verspätung über Nacht bleiben müssen, haben Sie außerdem Anspruch auf ein kostenloses Hotel (oder ähnliches), einschließlich der Beförderung zwischen dem Bahnhof und Ihrer Unterkunft.
Wenn der Zug auf der Strecke blockiert ist, muss das Verkehrsunternehmen für die Beförderung vom Zug zum Bahnhof, zu einem alternativen Abfahrtsort oder zum Endziel der Verbindung sorgen, sofern dies physisch möglich ist. Wenn der Zugverkehr nicht fortgesetzt werden kann, muss das Verkehrsunternehmen so schnell wie möglich eine alternative Beförderung organisieren.
Beschwerden
Bahnunternehmen müssen in der Regel innerhalb eines Monats auf Beschwerden reagieren. Wenn dies länger dauert, müssen sie Ihnen mitteilen, wann Sie mit einer Antwort rechnen können - innerhalb eines Zeitraums von weniger als drei Monaten ab dem Datum Ihrer Beschwerde.
Hinweis - Anwendungsbereich, Ausnahmen und zusätzliche Regelungen
Einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich dafür entscheiden, einige Ihrer Rechte nach der Verordnung über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr auszuschließen. In diesem Fall haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf das gleiche Schutzniveau wie nach der im Vereinigten Königreich geltenden Grundrechtsschutzverordnung. Dies wird sich höchstwahrscheinlich auf Ihr Recht auf Entschädigung auswirken.
Das Gesetz erlaubt es den Mitgliedstaaten, Ausnahmen für inländische Eisenbahndienste, Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste, sowie für Eisenbahndienste, die zu einem erheblichen Teil außerhalb der Europäischen Union betrieben werden, zu gewähren. Obwohl viele Staaten keine Ausnahmen gewährt haben, sollten Sie bedenken, dass einige Fahrten nicht abgedeckt sind.
Möglicherweise können Sie jedoch von einer lokalen Entschädigungsregelung profitieren, die entweder anstelle der europäischen Fahrgastrechte oder zusätzlich zu diesen besteht. Ob Sie diese in Anspruch nehmen können, könnte von der Art des Zuges, den Sie benutzen, und der Art Ihrer Fahrkarte abhängen.