Fahrgastrechte für Bahnreisende
Fahrgastrechte für Reisen in der EU
Einen vollständigen Überblick über Ihre Fahrgastrechte im europäischen Bahnverkehr finden Sie hier, wir haben die wichtigsten Punkte jedoch im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Die Grundregeln
- Punkt-zu-Punkt-Tickets, durch Fahrkarten und Sitzplatzreservierungen anbieten
- Die Anforderungen der Haftungspflicht für Fahrgäste und deren Gepäck erfüllen, einschließlich aller Verpflichtungen zur persönlichen Sicherheit der Fahrgäste
- Ein Mindestmaß an Versicherung für ein Eisenbahnunternehmen anbieten
- Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen Beförderungsrechte gewähren und Angaben zur Zugänglichkeit von Zugverbindungen machen
Rechte für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität:
- Dienstleistungszugang
- Auf Anfrage, Informationen über die Zugänglichkeit von Zugverbindungen, sowie kostenlose Hilfe beim Einsteigen, während des Bordaufenthalts und beim Aussteigen gewähren. Kunden müssen diese Hilfe mindestens 24 Stunden, bevor benötigt, anfordern.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zur Barrierefreiheit.
Rechte der Fahrgäste auf Information
- Die schnellsten und günstigsten Reisemöglichkeiten
- Anschlussverbindungen
- Zugänglichkeit und Fahrradtransport
- Sitzplätze (Raucher- und Nichtraucherabteile und eventuelle Schlafwägen)
- Fahrkartenklassen (z. B. Erste Klasse)
- Ausfälle, Verzögerungen und Verspätungen (einschließlich nächster Züge und voraussichtlicher Ankunftszeiten)
- Bordservice (einschließlich Toiletten und Erfrischungen)
- Verlorenes Gepäck und Beschwerden
- Sicherheitshinweise
Fahrradtransport
Solange ein Bahnunternehmen keine bestimmten Einschränkungen vorschreibt, können Fahrräder in Zügen mitgenommen werden. Die Fahrräder müssen hierbei einfach zu handhaben sein und dürfen andere Reisende nicht behindern. Vor der Reise muss gegebenenfalls ein Platz für Ihr Fahrrad reserviert werden.
Für zusätzliche Informationen wie Sie einen Fahrradstellplatz reservieren können sowie Bedingungen, die für die Mitnahme erfüllt sein müssen, können Sie sich in unserem FAQ zu Fahrrädern informieren.
Unterbrechungen/Verspätungen
- Volle Erstattung für den betroffenen Teil Ihrer Reise; oder
- Ihre Reise zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem günstigeren, späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
Entschädigung
- 25 % des Ticketpreises bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten;
- 50% des Ticketpreises bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten.
Unterstützung im Falle einer Verspätung/Annulierung
Beschwerden
Hinweis - Anwendungsbereich, Ausnahmen und zusätzliche Regelungen
Fahrgastrechte für Reisen im Vereinigten Königreich
Wir haben die wichtigsten Punkte im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Die Grundregeln
- Punkt-zu-Punkt-Tickets, durch Fahrkarten und Sitzplatzreservierungen anbieten
- Die Anforderungen der Haftungspflicht für Fahrgäste und deren Gepäck erfüllen, einschließlich aller Verpflichtungen zur persönlichen Sicherheit der Fahrgäste
- Ein Mindestmaß an Versicherung für ein Eisenbahnunternehmen anbieten
- Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen Beförderungsrechte gewähren und Angaben zur Zugänglichkeit von Zugverbindungen machen
Rechte für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität:
- Dienstleistungszugang
- Auf Anfrage, Informationen über die Zugänglichkeit von Zugverbindungen, sowie kostenlose Hilfe beim Einsteigen, während des Bordaufenthalts und beim Aussteigen gewähren. Kunden müssen diese Hilfe mindestens 48 Stunden, bevor benötigt, anfordern.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zur Barrierefreiheit.
Rechte der Fahrgäste auf Information
- Die schnellsten und günstigsten Reisemöglichkeiten
- Anschlussverbindungen
- Zugänglichkeit und Fahrradtransport
- Sitzplätze (Raucher- und Nichtraucherabteile und eventuelle Schlafwägen)
- Fahrkartenklassen (z. B. Erste Klasse)
- Ausfälle, Verzögerungen und Verspätungen (einschließlich nächster Züge und voraussichtlicher Ankunftszeiten)
- Bordservice (einschließlich Toiletten und Erfrischungen)
- Verlorenes Gepäck und Beschwerden
- Sicherheitshinweise
Fahrradtransport
Bahnunternehmen können (nach eigenem Ermessen) die Mitnahme von Fahrrädern im Zug gestatten, sofern diese leicht zu handhaben sind und keine Probleme für andere Fahrgäste verursachen. Möglicherweise müssen Sie vor der Reise einen Platz für Ihr Fahrrad reservieren.
Unterbrechungen/Verspätungen
- Volle Erstattung für den betroffenen Teil Ihrer Reise; oder
- Ihre Reise zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem günstigeren, späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
Entschädigung
- 25 % des Ticketpreises bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten;
- 50% des Ticketpreises bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten.
Unterstützung im Falle einer Verspätung/Annulierung
Beschwerden
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